1) Vertragsgegenstand
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen MZ-Computer-Service und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen MZ-Computer-Service und dem Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass MZ-Computer-Service schriftlich oder mündlich, fernschriftlich oder fernmündlich, den Vertragsabschluss bestätigt.
3. Leistungen und Preise
MZ-Computer-Service kann sich zur Erfüllung der Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den von MZ-Computer-Service erbrachten Serviceleistungen handelt es sich um Dienstverträge (3.1. bis 3.3.) nach § 611 ff. BGB. MZ-Computer-Service behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist MZ-Computer-Service berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu berechnen.
3.1. Installationsleistungen
Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte auf Grund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen, Defekte, Viren etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, Installation von Service Packs etc.), so werden diese Leistungen (z.B. mehrfache Anfahrt) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch MZ-Computer-Service.
3.2. Reparatur- und Wartungsleistungen
Für die Leistungen von MZ-Computer-Service sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen – unabhängig vom Ergebnis – zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von MZ-Computer-Service nicht zu vertreten ist. MZ-Computer-Service kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn – der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt – ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist – der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geräten ermöglicht hat > – der Auftrag storniert wurde und MZ-Computer-Service bereits auf dem Weg zum Kunden war oder der Auftrag während der Ausführung storniert wird Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von MZ-Computer-Service zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instandzusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet MZ-Computer-Service, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von MZ-Computer-Service beruhen. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt MZ-Computer-Service keine Haftung. Bei Kundenwunsch Gerät unrepariert zurück, erhebt MZ-Computer-Service eine Überprüfungspauschale von 70,00 €. Einsatzpauschale für vor-Ort Service inkl. Anfahrt und erste Stunde: 150,00. Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.3. Beratungsleistungen, Schulung, Einweisung
Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. MZ-Computer-Service hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei MZ-Computer-Service zustande.
3.4. Lieferung von Waren
MZ-Computer-Service bietet den Versand gegen Vorkasse, eine Direktlieferung oder eine Selbstabholung im Laden an. Beim Versand der Ware bis zu einem Gewicht von 12 Kilogramm gegen Vorkasse wird eine Verpackungs und Versandkostenpauschale von 9,90€ erhoben. Bei Direktlieferung der Ware an den Kunden hat MZ-Computer-Service seine Leistungspflicht mit der Übergabe der Ware erbracht. Die Gefahr geht auf den Kunden über. Zur Erprobung oder zu leihweise gelieferten Gegenständen oder Software, sowie mietweise überlassene Waren, verbleiben bei dem Kunden auf dessen Gefahr; er ist für die sachgemäße Benutzung und verantwortlich. Auf Verlangen sind die Waren zu Lasten des Kunden zu versichern. Beschädigungen und Verlust werden dem Kunden berechnet.
3.5. Preise
MZ-Computer-Service sich an die schriftlichen Angebotspreise (Brief, E-Mail) 14 Tage gebunden mit Ausnahmen von Aktionsangeboten die zeitlich oder in der Menge beschränkt zu beschaffen sind. Bei einer nach Angebotsabgabe auftretenden Lieferschwierigkeiten oder Abkündigung des Produkts besteht kein Anspruch auf Beschaffung. Für die Standardserviceleistungen ist die gültige Preisliste im Laden zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Auftraggeber maßgebend.
4. Zahlungspflichten
MZ-Computer-Service sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, sofort fällig (ohne Abzug). Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet.
5. Informationspflichten
Der Auftraggeber ist bei der Bestellung von Leistungen/Waren verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich seine, für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten MZ-Computer-Service mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann MZ-Computer-Service vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen Kosten (z.B. Anfahrt, Buchungskosten etc.) zu tragen, die durch sein Verschulden entstanden sind. Der Rücktritt muss schriftlich oder per Telefon erfolgen.
6. Gewährleistung und Haftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einer Woche und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums anzeigt. Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, MZ-Computer-Service die Überprüfung der fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten. MZ-Computer-Service haftet für andere Schäden, die beim Vertragspartner eintreten, nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von MZ-Computer-Service, oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehhilfen von MZ-Computer-Service zurückzuführen sind.
7. Eigentumsvorbehalt
MZ-Computer-Service behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist MZ-Computer-Service berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt. Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten die Rechte von MZ-Computer-Service beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich MZ-Computer-Service davon zu benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet sind, die Rechte von MZ-Computer-Service zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die Rechte von MZ-Computer-Service hinzuweisen.
8. Schutzrechte
Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber MZ-Computer-Service dafür, dass er die von MZ-Computer-Service geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten MZ-Computer-Service im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen. MZ-Computer-Service darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis. MZ-Computer-Service verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners an Dritte weitergeben wird, sofern wir hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollten.
9. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen MZ-Computer-Service und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von MZ-Computer-Service Gerichtsstand. MZ-Computer-Service ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von MZ-Computer-Service Erfüllungsort. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Stand: Februar 2022